Antwort Wann ist eine automatische Vertragsverlängerung rechtens? Weitere Antworten – Sind automatische Vertragsverlängerungen rechtens
Verbraucherverträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine automatische Vertragsverlängerung ist nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und dabei monatlich gekündigt werden kann.Ja, Verträge mit automatischer Verlängerung sind legal, wenn sie korrekt gehandhabt werden . Ihre Durchsetzbarkeit hängt von bestimmten Anforderungen und den Besonderheiten des jeweiligen Gerichtsstands sowie von der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ab.Sie können aus einem Vertrag mit automatischer Verlängerung aussteigen, indem Sie die andere Vertragspartei schriftlich über Ihre Entscheidung informieren, Ihren bestehenden Vertrag nicht zu verlängern . Dies muss vor dem Datum der automatischen Verlängerung und innerhalb der in der Verlängerungsklausel festgelegten Kündigungsfrist erfolgen.
Kann man eine automatische Vertragsverlängerung widerrufen : Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Anderes gilt laut EuGH nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei.
Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate rechtens
Nein. Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter beträgt maximal 24 Monate. Darüber hinaus müssen die Telekommunikationsanbieter auch einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten (§ 56 Telekommunikationsgesetz).
Welche Verträge dürfen sich nicht mehr automatisch verlängern : Telefon-, Mobilfunk- und Internetverträge dürfen sich ebenfalls nicht mehr automatisch verlängern und müssen eine einmonatige Kündigungsfrist vorweisen. Für diese Verträge gelten die Änderungen bereits seit 01. Dezember 2021.
Für Altverträge gilt § 309 BGB a. F. weiter
Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1. März 2022 geänderten § 309 Nr. 9 BGB.
Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.
Für welche Verträge gelten die neuen Kündigungsfristen
Neue Regeln gelten auch für Handy-, Telefon- und Internet-Verträge. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.Alte Verträge rechtzeitig kündigen
Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen mit Ausnahme von Handy-, Telefon- und Internetverträgen der alten Rechtslage. Für sie gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden.Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Allerdings gilt für alle Verträge, die seit 1. März 2022 geschlossen werden, nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist.