Antwort Wie hoch sind die Notarkosten in NRW? Weitere Antworten – Wie hoch sind die Notargebühren in NRW

Wie hoch sind die Notarkosten in NRW?
Ihre genaue Höhe kann daher von Fall zu Fall etwas unterschiedlich sein. Als einfache Faustregel können Sie sich aber merken: Für Notarkosten und Grundbuchkosten sollte man rund 1,5% des Kaufpreises kalkulieren. Dabei entfallen etwa 1% auf die Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten.Dabei erheben Notare ihre Gebühren aber nicht nach eigenem Gutdünken. In Deutschland sind die Notargebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt. Im Durchschnitt summieren sie auf etwa 1,5% der Kaufsumme, wobei etwa 1% auf die reinen Notarkosten und 0,5% auf die Grundbuchkosten entfallen.So belaufen sich heute die Notarkosten bei einem Hauskauf im Schnitt auf ca. 1,5 % des Kaufpreises, wobei davon 1 % die Notarkosten und 0,5 % Grundbuchkosten sind. In den Notarkosten, die Sie am Ende zahlen, sind Honorar nach Gebührenordnung und die Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch enthalten.

Wie teuer ist ein Grundbucheintrag beim Notar : Für Notar und Grundbucheintrag können Sie mit ca. 1,5 % – 2 % des Kaufpreises rechnen. In etwa 1,0 % bis 1,5 % Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der angefallenen Tätigkeiten.

Was kostet Grundbucheintrag NRW

Für die Erteilung von Grundbuchausdrucken werden pro Grundbuchausdruck 10,00 € (einfacher Ausdruck) beziehungsweise 20,00 € (amtlicher Ausdruck) fällig.

Ist ein Notar immer gleich teuer : Außerdem wichtig: Die Notarkosten sind überall gleich. Da sich die Gebühren strikt nach dem Gesetz bemessen, besteht kein Verhandlungsspielraum. Die Zeit, sich nach günstigeren Alternativen umzusehen, kann bei der Immobilienfinanzierung also schlichtweg gespart werden.

Tipps zum Notarkosten sparen

  1. Tipp 2: Auf Notaranderkonto verzichten. Immobiliengeschäfte werden häufig über ein sogenanntes Notaranderkonto abgewickelt.
  2. Tipp 3: Vertragserstellung nicht extern beauftragen.
  3. Tipp 4: Grundschuld nur beglaubigen lassen.
  4. Tipp 5: Auf Auflassungsvormerkung verzichten.


Die Gebühren für die anfallenden Notar bei einem Haus- und Immobilienkauf sind gesetzlich festgelegt und deshalb nicht verhandelbar. Trotzdem gibt es einige Sparmöglichkeiten, denn die Höhe der Notarkosten beim Hauskauf wird wesentlich von der Höhe des Kaufpreises beziehungsweise der eingetragenen Grundschuld bestimmt.

Wie viel darf ein Notar verlangen

Wie lassen sich die Notarkosten berechnen

Auszug aus der GNotKG-Gebührentabelle
Wert einfache Gebühr doppelte Gebühr
10.000 Euro 75 Euro 150 Euro
50.000 Euro 165 Euro 330 Euro
100.000 Euro 273 Euro 546 Euro

Für die Erteilung von Grundbuchausdrucken werden pro Grundbuchausdruck 10,00 € (einfacher Ausdruck) beziehungsweise 20,00 € (amtlicher Ausdruck) fällig.Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0-Gebühr erhoben (KV 14110). Die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 EUR verkauften Grundstücks kostet demnach eine 1,0-Gebühr aus 100.000 EUR, das sind 273 EUR.

Die Grundbuchberichtigung ist gebührenfrei, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.

Kann man über die Gebühren bei einem Notar verhandeln : Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Verzichtet ein Notar – zum Beispiel im Gegenzug für Folge-Beurkundungen des Auftraggebers – auf einen Teil seiner Gebühren, kann dies als Bestechlichkeit im Amt strafbar sein. Auch der Auftraggeber kann sich strafbar machen.

Kann ich die Notarkosten von der steuerlich absetzbar : Notarkosten sind steuerlich absetzbar, wenn du mit der Immobilie Einkünfte erzielst, beispielsweise bei Vermietung. Nutzt du die Immobilie privat, können die Notarkosten nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Haben Notare alle die gleichen Preise

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich. Das Gebührensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notarinnen und Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen.

Gebührenbefreiung bei Grundbuchberichtigung:

Die Grundbuchberichtigung ist gebührenfrei, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.Für die Erteilung von Grundbuchausdrucken werden pro Grundbuchausdruck 10,00 € (einfacher Ausdruck) beziehungsweise 20,00 € (amtlicher Ausdruck) fällig.

Sind Notare unterschiedlich teuer : Zudem gibt es unterschiedliche Sätze für die verschiedenen Tätigkeiten Ihres Notars. Ein Gebührensatz von 1,0 fällt etwa dann an, wenn der Notar eine einseitige Erklärung von Ihnen beurkundet. Zum Beispiel ein Testament oder eine Grundschuld. Verträge dagegen muss der Notar mit einem Gebührensatz von 2,0 berechnen.