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Wie oft darf man mit dem Gasgrill auf dem Balkon Grillen?
6 C 545/96) hat beispielsweise entschieden, dass man von April bis September einmal im Monat auf dem Balkon grillen darf. Allerdings muss man Mitbewohner zwei Tage vorher darüber informieren. Das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96) urteilte, dass dreimal im Jahr auf der Terrasse gegrillt werden darf.Stuttgarter Richter urteilten hingegen, dass drei Mal pro Jahr der Gasgrill angeworfen werden darf (LG Stuttgart, AZ 10 T 359/96). Am Landgericht Oldenburg wurde im gleichen Kontext entschieden, dass Grillabende vier mal im Jahr stattfinden dürfen und bis 24 Uhr abgehalten werden können.Laut seinem Urteil darf jährlich zwischen 20 bis 25 Mal für etwa zwei Stunden und maximal bis 21 Uhr gegrillt werden. Wie oft und wie lange man Grillen darf und dabei die Nachbarn belästigen darf, ist also ein sehr individuell zu beurteilender Sachverhalt wo es immer auf den Einzelfall ankommt.

Wie oft darf man Grillen im Monat : Grillen gesetzlich nicht einheitlich geregelt

Das Landgericht München I legte in diesem Fall fest: Der Beklagte darf nur noch maximal vier Mal im Monat grillen und das nicht an zwei Wochenendtagen hintereinander oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen.

Ist Grillen mit Gasgrill auf dem Balkon erlaubt

Wird der Rauch und Ruß von den Nachbarn als starke Beeinträchtigung empfunden und das Grillen auf dem Balkon deshalb als Ordnungswidrigkeit gemeldet, kann es mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Tipp: Mit einem Elektrogrill oder Gasgrill ist das Grillen auf dem Balkon ganz ohne Rauchentwicklung möglich.

Wie oft darf man in einem Mehrfamilienhaus auf dem Balkon Grillen : Nach Auffassung des OLG Oldenburg (Az.: 13 U 53/02) darf grundsätzlich bis 22.00 Uhr gegrillt werden. Bis zu viermal im Jahr kann es sogar „sozialadäquat“ sein, bis 24.00 Uhr zu grillen.

Generell gilt der Grundsatz: „Man darf so oft grillen, so lange der Nachbar dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird“. Bei gelegentlichem Grillen wird sicherlich noch keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegen.

Wer durch den Rauch oder Gerüche belästigt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung gegen seinen grillenden Nachbarn. „In manchen Fällen ist sogar mit einer Geldbuße zu rechnen“, mahnt Solmecke. Bei einer nur unerheblichen Belästigung bestehen keine Ansprüche.

Wie oft darf man in einem Mehrfamilienhaus Grillen

Das Oberlandesgericht Oldenburg ist der Ansicht, dass Nachbarn viermal im Jahr das Grillen dulden müssen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Nachbarn durch das Grillen nicht zu stark beeinträchtigt werden dürfen, eine gewisse Anzahl von Grillabenden im Sommer aber tolerieren müssen.Laut dem Urteil vom 2. März muss sich der Nachbar nun an strenge Regeln halten: Er darf höchstens vier Mal im Monat grillen. Ebenso darf er nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen seinen Grill anschmeißen.Laut dem Urteil vom 2. März muss sich der Nachbar nun an strenge Regeln halten: Er darf höchstens vier Mal im Monat grillen. Ebenso darf er nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen seinen Grill anschmeißen.

Abstände einhalten

Es sind dauerhafte Abstände von nicht weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn und nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden einzuhalten. Zu Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen wie Holz und zu Zelten sind es nicht weniger als acht Meter, die einzuhalten sind.